Grundregeln der Mediation

 

Diese Erläuterungen sind dazu da, Sie vorweg über einige Voraussetzungen, Grundzüge und Inhalte des Mediationsverfahrens bei Trennung und Scheidung zu informieren. Beabsichtigt ist, dass Sie im Vorgespräch klärende und informierte Fragen stellen können. Im besten Fall sollen Sie – im Verlauf des Vorgesprächs oder danach – in der Lage sein, entscheiden zu können, ob ein Mediationsverfahren für Sie in Betracht kommt oder andere (konventionelle) Alternativen besser zu Ihnen und Ihrer Situation passen.

Wesen einer Mediation ist es, Ihre Meinungsverschiedenheiten auf eine konstruktive Weise zu besprechen, so dass Ihre unterschiedlichen Anliegen deutlich werden und als wertvolle und gleichberechtigte Beiträge bei der Suche nach einer Einigung anerkannt werden können. Eine befriedigende und faire Lösung ist dann gefunden, wenn sowohl Ihre persönlichen Interessen als auch – sofern Sie Eltern sind – die Bedürfnisse Ihrer Kinder berücksichtigt sind.
 
Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist grundsätzlich freiwillig, weil die Autonomie der Parteien unverzichtbarer Bestandteil der Methode ist. Immer öfter treffen wir allerdings auch auf Parteien, die vom Gericht zur Mediation verpflichtet wurden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass ein erster Termin in den meisten Fällen die streitenden Parteien von der Methode überzeugt und das Mediationsverfahren von ihnen freiwillig fortgesetzt und erfolgreich duchlaufen wird. Die Möglichkeit, eine Mediation jederzeit auch einseitig zu beenden, wenn das Verfahren dem eigenen Anliegen nicht mehr gerecht wird, bleibt in jedem Falle unbenommen.
 

Die Teilnahme an einer Mediation setzt Ihre Bereitschaft voraus, für einen begrenzten Zeitraum auf eine gerichtliche Auseinandersetzungen zu verzichten. Es wird daher in der Regel vereinbart, dass mit Beginn der Mediation laufende gerichtliche Auseinandersetzungen ruhen und auch keine neuen gerichtlichen Auseinandersetzungen gegeneinander angestrengt werden. Ausnahmen ergeben sich, wenn die Mediation eine Auflage im laufenden Gerichtsverfahren ist.

Aus dieser Zurückhaltung sollen keine Rechtsnachteile bzw. Rechtsvorteile für die eine oder andere Partei entstehen, so wir darauf achten, dass keine Ansprüche verjähren, keine Fristen ablaufen und keine sonstigen Rechtspositionen verloren gehen.

Die Gespräche und Verhandlungen sind ein vertraulicher Arbeitsprozess. Die Mediatoren unterliegen der Schweigepflicht.
 
Im Rahmen einer Mediation nehmen Sie aktiv am Konfliktlösungsprozess teil. Sie sind dafür zuständig, Ihre persönlichen Anliegen und Interessen zu äußern und zu vertreten und Ideen für eine kooperative bzw. integrative Lösung zu entwickeln. Sie übernehmen selbst die Verantwortung für die gefundene Einigung. Es gibt nur dann eine Lösung, wenn ihr alle am Konflikt Beteiligten zustimmen können.

Eine faire Konfliktlösung hat zur Voraussetzung, dass Sie alle relevanten Tatsachen, die Ihre Streitfragen betreffen, kennen und auch über die Rechtslage Bescheid wissen. Sie müssen deshalb dazu bereit sein, ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen.
 
Zur Kontrolle des Arbeitsprozesses und des Ergebnisses sollten Sie, - spätestens vor Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung -, unabhängig voneinander eine individuelle parteiliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, in den Angelegenheiten, die die Kinder betreffen, die Beratung in einer Erziehungs- bzw. Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen.
 

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